Segelscheine

 

Freiwillige amtliche Führerscheine

Diese freiwilligen Segelscheine sind zum Teil im gewerblichen Bereich vorgeschrieben, auf der anderen Seite dokumentieren sie dem Inhaber eine entsprechende Befähigung. 

 

Sportküstenschifferschein (SKS)

Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste).
Vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in den Küstengewässern.

VORAUSSETZUNGEN

  • ab 16 Jahren,
  • Besitz des SBF-See,
  • Nachweis von 300 Seemeilen auf Yachten mit der jeweiligen Antriebsart in Küstengewässern.

PRÜFUNG
Die Prüfung zum SKS besteht aus einer schriftlichen -, mündlichen - und einer praktischen Prüfung.

 

Sportseeschifferschein (SSS)

Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in küstennahen Seegewässern (alle Meere bis 30 Seemeilen und Ost- und Nordsee, Kanal, Bristolkanal, Irische und Schottische See, Mittelmeer und Schwarzes Meer).

 

Vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in den küstennahen Seegewässern.

 

VORAUSSETZUNGEN

  • ab 16 Jahren,
  • Besitz SBF-See,
  • Nachweis von 1000 Seemeilen nach Erwerb SBF-See

PRÜFUNG
Die Prüfung zum SSS besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungteil.

 

Sporthochseeschifferschein (SHS)

Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in der weltweiten Fahrt (alle Meere).
Vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in der weltweiten Fahrt.

 

VORAUSSETZUNGEN

  • ab 18 Jahren
  • Besitz Sportseeschifferschein (SSS)
  • Nachweis von 1000 Seemeilen auf Yachten im Seebereich (nach Erwerb SSS) als Wachführer

PRÜFUNG
Die Prüfung zum SHS besteht aus einem schriftlichen und mündlich Prüfungsteil.