Segelscheine
Freiwillige amtliche Führerscheine
Diese freiwilligen Segelscheine sind zum Teil im gewerblichen Bereich vorgeschrieben, auf der anderen Seite dokumentieren sie dem Inhaber eine entsprechende Befähigung.
Sportküstenschifferschein (SKS)
Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 Seemeilen Abstand von der
Festlandküste).
Vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in den Küstengewässern.
VORAUSSETZUNGEN
PRÜFUNG
Die Prüfung zum SKS besteht aus einer schriftlichen -, mündlichen - und einer praktischen Prüfung.
Sportseeschifferschein (SSS)
Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in küstennahen Seegewässern (alle Meere bis 30 Seemeilen und Ost- und Nordsee, Kanal, Bristolkanal, Irische und Schottische See, Mittelmeer und Schwarzes Meer).
Vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in den küstennahen Seegewässern.
VORAUSSETZUNGEN
PRÜFUNG
Die Prüfung zum SSS besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungteil.
Sporthochseeschifferschein (SHS)
Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in der weltweiten Fahrt (alle Meere).
Vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in der weltweiten Fahrt.
VORAUSSETZUNGEN
PRÜFUNG
Die Prüfung zum SHS besteht aus einem schriftlichen und mündlich Prüfungsteil.