Nahezu alle
seegängigen Yachten sind heute mit pyrotechnischen Seenotsignalmitteln (Signalraketen, Handfackeln, Rauchsignalgeber, ..) ausgerüstet. Während Handfackeln und Rauchsignale ohne besondere
Einschränkungen erworben und benutzt werden dürfen, ist die Verfügungsgewalt über Signalraketen nur gestattet, wenn der Schiffsführer einen Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel gemäß §1
Absatz 3 Erste Sprengstoffverordnung besitzt.
Dieser
Fachkundenachweis wird als 'kleiner Pyroschein' bezeichnet und betrifft viele Wassersportler, denn wohl auf allen Yachten werden pyrotechnische Seenotsignale mitgeführt - auf Charteryachten ist
dieses sogar vorgeschrieben - und das wird auch von der Wasserschutzpolizei kontrolliert.