Funkzeugnis
Möchten Sie eine Yacht chartern oder mit der eigenen Yacht (mit einem an Bord
befindlichen Funkgerät) einen Törn planen?
Hierfür benötigen Sie als Skipper das entsprechende Funkzeugnis!
Sollte der Skipper dieses Funkzeugnis nicht besitzen, können die Behörden das Auslaufen der Yacht verhindern und eine hohe Geldbuße verhängen.
Auch im Zeitalter der Handys ist das Sprechfunkgerät ein wichtiger Sicherheitsaspekt. Im Notfall kan schnell Hilfe herbeigeholt werden. Mit einem Tastendruck erreicht man jedes Funkgerät im Umkreis von bis zu 35 Seemeilen (ca. 65km).
UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
Amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer
UKW-Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen.
International anerkannt und unbefristet gültig.
VORAUSSETZUNG
PRÜFUNG
Die Prüfung zum UBI besteht aus einem Fragebogen zum Ankreuzen und einer praktischen Prüfung am Funkgerät.
Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis (SRC)
Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35sm) auf Sportbooten.
International und unbefristet gültig.
VORAUSSETZUNG
PRÜFUNG
Die Prüfung zum SRC besteht aus einem Fragebogen zum Ankreuzen, der schriftlichen Aufnahme einer Not-, Dinglichkeits- oder Sicherheitsmeldung,
sowie einer praktischen Prüfung am Funkgerät.
Allgemeines Funkbetriebszeugnis (LRC)
Amtliche Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes im GMDSS
für UKW, Grenzwelle, Kurzwelle und Satelitenfunk auf Sportbooten.
International und unbefristet gültig.
VORAUSSETZUNG
PRÜFUNG
Die Prüfung zum SRC besteht aus einem Fragebogen zum Ankreuzen, der schriftlichen
Aufnahme einer Not-, Dinglichkeits- oder Sicherheitsmeldung, sowie einer praktischen Prüfung am Funkgerät. Das LRC beinhaltet das SRC, deshalb baut auch die Prüfung zum LRC auf die Prüfung zum
SRC auf - es ist eine Erweiterung.